Sozialpädagogische Begleitung bei seelischen Erkrankungen

 

Mit einer seelischen Erkrankung gehen fast immer auch soziale Fragestellungen einher. Sie können mein Angebot vor, während oder nach einer ambulanten Psychotherapie oder auch im Anschluss an eine (teil-)stationäre Behandlung nutzen. 

 

Ich unterstütze Sie dabei, die sozialen Probleme anzugehen und zu lösen, die im Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung stehen. So erhöhen Sie Ihre Chancen für eine nachhaltige Stabilisierung.

 

 

Worum kann es gehen?

  • Arbeit, Ausbildung, Maßnahmen zur Rehabilitation
  • sozialrechtliche Fragestellungen (vor allem SGB II, III,V, VIII, IX und Betreuungsrecht)
  • Finden und Aktivieren eigener Ressourcen
  • Umgang mit den Auswirkungen der Erkrankung
  • Selbstversorgung und Alltagsbewältigung
  • Tages- und Freizeitgestaltung
  • soziale Beziehungen
  • Konflikt- und Krisenbewältigung
  • Vernetzung mit Fachärzten, Psychotherapeuten, Kliniken und Beratungsstellen
  • ...

Und wie sieht das genau aus?

 

Abhängig von Ihrer Erkrankung und dem Krankheitsverlauf geht meine Angebot von einer einmaligen Beratung bis hin zu langfristiger regelmäßiger Begleitung. Je nach Bedarf können dies zum Beispiel punktuelle Beratungen sein, um Ihre Fragen zu klären. Es besteht aber genauso die Möglichkeit für regelmäßige persönliche Gespräche (bei Bedarf auch Hausbesuche) oder auch die Begleitung zu Ämtern und Behörden.

 

Ganz besonders kommt mein Angebot auch in Frage, wenn Ihnen bereits ein Betreutes Einzelwohnen (BEW) vorgeschlagen wurde, Sie sich aber dagegen entschieden haben, weil aufgrund Ihres Einkommens und Vermögens hohe Eigenbeteiligungen fällig wären. Bei mir werden nur die Kosten für die in Anpruch genommenen Stunden fällig und meine Hilfe ist für Sie unbürokratisch, flexibel, individuell und rasch verfügbar.

 

 

Kosten

 

Aufgrund unterschiedlicher Finanzierungen klären wir die Kosten in einem unverbindlichen Gespräch.

 

Generell werden die Kosten für meine sozialpädagogische Begleitung nicht von den Krankenkassen übernommen, sondern sind Privatleistungen, die ich direkt mit Ihnen abrechne. Dadurch findet die Beratung unabhängig von gesetzlichen Vorgaben statt. 

 

Ich unterliege der Schweigepflicht, das heißt, es gelangen keine Daten über Sie oder den Inhalt nach außen. Das bedeutet auch, dass Sie aufgrund meiner Unterstützung auch zu einem späteren Zeitpunkt keine Nachteile zu erwarten haben (z.B. bei der Berufswahl, bei Versicherungen, Wechsel in eine private Krankenkasse usw.). 

Evtl. können die Kosten als Sonderausgabe bei der Steuererklärung abgesetzt werden, nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen ein Steuerberater.

 

Vielleicht haben Sie bereits einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB IX oder möchten diese beantragen? Dann lässt sich mein Angebot möglicherweise im Rahmen des Persönlichen Budgets finanzieren. Klingt kompliziert?! Melden Sie sich gerne bei mir, dann besprechen wir dies bei einem unverbindlichen Termin in Ruhe.

 

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so sagen Sie mir bitte rechtzeitig ab. Kurzfristig abgesagte Termine (weniger als 24 Stunden) muss ich Ihnen in Rechnung stellen.