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Die Kosten für meine sozialpädagogische Begleitung werden nicht von den Krankenkassen übernommen, sondern sind Privatleistungen, die ich direkt mit Ihnen abrechne. Dadurch findet die Beratung unabhängig von gesetzlichen Vorgaben statt (wie es sie im Gesundheitsbereich sonst sehr häufig gibt). 

Ich unterliege der Schweigepflicht, das heißt, es gelangen keine Daten über Sie oder den Inhalt nach außen. Das bedeutet außerdem, dass Sie aufgrund meiner Unterstützung auch zu einem späteren Zeitpunkt keine Nachteile zu erwarten haben (z.B. bei der Berufswahl, bei Versicherungen, Wechsel in eine private Krankenkasse usw.). 

Evtl. können die Kosten als Sonderausgabe bei der Steuererklärung abgesetzt werden, nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen ein Steuerberater.

 

Wenn Ihre Erkrankung eine längerfristig angelegte, regelmäßige und intensive Begleitung erfordert, kommt unter Umständen eine Finanzierung über das Persönliche Budget in Frage. Sie haben noch nie davon gehört oder wissen nicht so genau, was das sein soll? Melden Sie sich gerne bei mir, dann besprechen wir dies bei einem unverbindlichen Termin in Ruhe.

 

Die Kosten für Supervision sind ebenfalls von Ihnen selbst bzw. vom Arbeitgeber zu tragen.

 

Das Honorar für die einzelnen Leistungen besprechen wir im telefonischen Vorgespräch. 

Wenn Sie sich noch im Studium bzw. in der Ausbildung befinden und im Moment dadurch ein geringes Einkommen haben, sprechen Sie mich an. Ich komme Ihnen gerne im Rahmen meiner Möglichkeiten entgegen.

 

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so sagen Sie mir bitte rechtzeitig ab. Kurzfristig abgesagte Termine (weniger als 24 Stunden) muss ich Ihnen in Rechnung stellen.